Die Beratungsstelle des DRK-Kreisverband St. Ingbert e.V. vermittelt, in Kooperation mit dem Saarpfalz-Kreis, Betreuungskräfte für Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung nach dem Arbeitgebermodell.
Alltagsbegleiter*innen aus Deutschland, Polen und anderen EU-Ländern, werden bei den Pflegebedürftigen oder deren Anghörigen direkt angestellt. Die Beratungsstelle des DRK-Kreisverbandes St. Ingbert e.V. stellt den Kontakt zwischen den Alltagsbegleitern*innen und den Pflegebdedürftigen her und unterstützt Sie bei allen Anmeldungen und Formalitäten.
Ansprechparterin bei Alltagshelfer Saarpfalz ist unsere Koordinatorin. Sie spricht Deutsch und Polnisch und ist sowohl Anlaufstelle für die zu betreuende Person und ihre Angehörigen, als auch für die Alltagshelfer.
Unere Koordinatorin berät und informiert über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der legalen Beschäftigung von Alltagshelfern. Die Beraterin hält regelmäßigen Kontakt zu Pflegebedürftigen, ihren Familien und Betreuungskräften und vermittelt bei Konflikten.
Dokumentation und Evaluation der Einsätze (auf Wunsch)
Die Alltagshelfer leben in der Regel im Haushalt der zu betreuenden Person. Sie haben Anspruch auf ein eigenes, abschließbares Zimmer, mit Zugang zum Internet, um Kontakt zu ihren Familien halten zu können. Unterkunft wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Eine Alltagsbegleitung übernimmt folgende Tätigkeiten:
Die Qualität der pflegerischen Versorgung wird durch eine Zusammenarbeit mit einem ambulaten Pflegedienst gesichert. Eine Pflegekraft kann so regelmäßig beurteilen, ob und welche fachpflegerischen Maßnahmen erforderlich sind.
Wir beraten und informieren Sie und ihre Angehörige über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der legalen und fairen Beschäftigung einer ausländischen Kraft. Wir helfen ihnen bei der Organisation des Arbeitsverhältnisses und der Erledigung der erforderlichen Formalitäten.
Wir beraten die Familien und unterstützen die Alltagshelfer vor allem zu Beginn ihrer Tätigkeit. Der regelmäßigere Kontakt zu den Pflegebedürftigen und den Betreuungskräften hilft bei möglichen Konflikten.
Die Sozialhilfeträger können diese Versorgungform unterstützen und finanzieren.