entlastende_hifen_header.jpg Foto: D. Ende / DRK

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Entlastung für Pflegende

Der DRK-Betreuungsverein wurde 1995 gegründet und ist Teil des DRK Kreisverbandes St. Ingbert e.V.

Neben der Stadt St. Ingbert gehört die Stadt Blieskastel sowie die Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal zum Zuständigkeitsgebiet des Vereins.

Viele kranke oder alte Menschen werden zu Hause gepflegt.
Von der eigenen Familie.
Die Familie kann dann für die kranke Person einkaufen.
Oder die Familie kann für eine alte Person putzen.
Hilfe kann aber auch sehr schnell nötig sein.
Zum Beispiel nach einem Unfall oder einem Schlag-Anfall.
Dann muss man die Hilfe und Pflege schnell planen.

Ansprechpartner

Frau
Annelie Faber-Wegener

Tel: 06894 100-214
faber-wegenera(at)kv-st-ingbert.drk.de

Reinhold-Becker-Str. 2

66386 St. Ingbert

Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt

In diesen Situationen müssen Sie sich informieren

  • Sie müssen die Angebote für die Entlastung für Pflegende kennen.
  • Welche Kosten entstehen und ob es eine Unterstützung gibt.

Eine Unterstützung kann es zum Beispiel von der Kranken-Kasse geben.

  • Sie müssen die Zeiten für eine Entlastung gut planen.
    Nur so kann die Familie am besten entlastet werden.

Sie können auswählen

  • Es gibt eine Beratung beim Deutschen Roten Kreuz.

Man sagt auch:
Einen Kurs.
Dieser Kurs ist gratis.
Hier bekommen Pflegende viele Tipps und Hinweise für die Pflege.
Pflegende lernen hier auch Hilfs-Mittel kennen und anwenden.
Diese Kurse können auch zu Hause gemacht werden.
Manche Kranken-Kassen übernehmen die Kosten.

  • Es gibt auch Entlastung für den Haushalt.
    So bleiben die alten oder kranken Menschen selbstständig.
  • Es gibt auch die Ambulante Pflege.
    Dabei gibt es noch mehr Hilfe und Entlastung.
    Zum Beispiel beim Duschen und Baden.
  • Es gibt besondere Angebote für Menschen mit der Krankheit Demenz.

Sie können einzeln oder in Gruppen betreut werden.
Diese Betreuung kann in einer Tages-Stätte sein.
So wird die Familie entlastet.

  • Es gibt auch die Kurz-Zeit-Pflege.

Damit werden alte und kranke Menschen ein paar Tage betreut.
Das kann zum Beispiel in der Urlaubs-Zeit nötig sein.
Sie können auch einige Tage zu Hause gepflegt werden.
Wenn Ihre Familie nur einige Tage nicht zu Hause ist.
Diese Pflege nennt man:
Ambulante Verhinderungs-Pflege.

Aufgaben eines Betreuers

Die Arbeit des Betreuers orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen des Betreuten. Beispielhaft können dazu folgende Angelegenheiten gehören:

Sorge für die Gesundheit

Vermögenssorge

Behördenangelegenheiten

Wer einen Angehörigen oder eine fremde Person betreuen möchte hat vieles zu beachten. Hierfür bietet der DRK-Betreuungs-verein Schulungen zu folgenden Themen an:

 

  • Gesetzliche Grundlagen und Voraus-setzungen der Betreuung
  • Rechte und Pflichten des Betreuers
  • Unterstützungsmöglichkeiten
  • Sozialleistungen gemäß SGB
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patienten-verfügung
  • Die Rechte des Betreuten
  • Das Verhältnis zwischen Betreutem und Betreuer/in
  • Einführung und Begleitung in die Betreuung
  • Tandem-Betreuung

 

Für Bevollmächtigte und Betreuer/innen werden, ergänzend zum Erfahrungs-austausch, Betreuertreffen sowie Fort- und Weiterbildungen angeboten.

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Praktisch kann jede erwachsene Person Betreuer oder Betreuerin werden.

Betreuer/Innen werden vom Betreuungs-gericht (Amtsgericht) bestellt. Meistens sind es Familienmitglieder oder Angehörige des Betreuten, aber auch Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Ehrenamtliche oder Behördenbetreuer.

Der DRK-Betreuungsverein bietet Angehörigen und sozial engagierten Menschen, die sich als ehrenamtliche Betreuer einsetzen möchten:

  • Kostenfreie Mitgliedschaft.
  • Ausführliche Einführung in die Betreuungsarbeit.
  • Unterstützung mit Rat und Tat.
  • Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Betreuung.
  • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch.
  • Kostenlose Teilnahme an Fortbildungen und Informationsveranstaltungen.